Technische Änderungen am Fahrwerk eines Reisemobils oder eines Transporters müssen grundsätzlich von einer technischen Prüf­organisation (z.B. TÜV, Dekra) abgenommen werden. Als Grundlage für die Abnahme dient ein sogenanntes TÜV-Teilegutachten, das je nach Fahrzeugtyp den meisten Goldschmitt-Produkten beiliegt. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen darüber, was bei der Montage des jeweiligen Bauteils zu beachten ist. Nach erfolgtem Einbau muss sowohl die Konformität des Produkts mit dem Gutachten als auch die fachgerechte Montage von einem TÜV- oder Dekra-Prüfer kontrolliert werden. Sind alle Prüfungen positiv verlaufen, wird Ihnen eine offizielle Bescheinigung ausgehändigt (StVZO §19.3), die Sie umgehend bei Ihrer Zulassungsstelle vorlegen müssen. Hier wird die technische Änderung in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen. Erst nach der Eintragung durch die Zulassungsstelle dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Ohne ein solches Teilegutachten wäre eine Einzelabnahme bei einer technischen Prüforganisation erforderlich. Fahrzeugkomponenten, die besonders einfach zu montieren sind (z.B. Aluminiumfelgen), sind mit einer sogenannten ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ausgestattet. Diese Komponenten müssen weder vom TÜV geprüft, noch bei der Zulassungsstelle eingetragen werden. Die Betriebserlaubnis muss allerdings immer im Fahrzeug mitgeführt werden, um sie bei einer möglichen Verkehrskontrolle vorlegen zu können.

2021-06-07T14:51:05+01:00

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