Maximale Zuladung.
Und was Sie sonst noch über das Gewicht
Ihres Reisemobils wissen sollten.
Fahrzeughersteller und Kunden schielen auf die 3,5-Tonnen-Grenze, denn diese Gewichtsklasse bietet diverse finanzielle Vorteile. Etwa bei Mautstrecken oder auch auf Fähren. Außerdem gelten für diese Fahrzeuge die Pkw-Verkehrsregeln und eben auch die entsprechenden Führerscheine. Allerdings sollten Sie das Gewicht Ihres Fahrzeugs nicht unterschätzen, sondern ganz genau im Auge behalten. Gerade bei Reisemobilen kann es schnell passieren, dass die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts überschritten wird. Wer mit einem überladenen Fahrzeug unterwegs ist und in eine Polizeikontrolle gerät, den trifft die Härte des Gesetzes mit ziemlicher Wucht. Dabei können nicht alleine die Geldbußen teuer werden. Das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts wird von Versicherungen als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um ein Industrie- oder Freizeitfahrzeug handelt. Am besten, Sie lassen es gar nicht so weit kommen. Mit einer Auflastung, also einer Erhöhung des maximal zulässigen Gesamtgewichts, können Sie sich im Straßenverkehr wieder sicher fühlen.

Eine Auflastung kann – je nach Fahrzeugmodell – durch die Montage einer verstärkten oder zusätzlichen Federung in Verbindung mit einer tragfähigen Rad-Reifen-Kombination durchgeführt werden. Sollten Sie für Ihr Wohnmobil eine Nutzlasterhöhung in Erwägung ziehen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung garantieren wir Ihnen eine fachmännische Beratung und eine optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.
So erhöhen Sie das zulässige
Gesamtgewicht Ihres Reisemobils.
Unsere Nutzlasterhöhungen sind für viele verschiedene Fahrzeug- und Aufbautypen erhältlich. Um die Umsetzbarkeit prüfen zu können, benötigen wir einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug, vorzugsweise eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins sowie das Typenschild Ihres Basisfahrzeugs. Die meisten Nutzlasterhöhungen setzen eine Optimierung der Serienfederung an Vorder- und/oder Hinterachse sowie gegebenenfalls weitere bauliche Maßnahmen voraus. Je nach Fahrzeugtyp und eingesetzter Federverstärkung können unterschiedliche Achs- und Gesamtlasten realisiert werden. Sollten Sie in Ihrem Fahrzeug bereits die für eine Auflastung notwendigen Komponenten verbaut haben, so lassen sich die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht je nach technischer Umsetzbarkeit auch nachträglich erhöhen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Tragfähigkeit Ihrer Rad-Reifen-Kombination. Je nach Last muss diese gegebenenfalls angepasst werden.
Die Auflastung über 3,5 Tonnen.
Was ist zu beachten?
Führerschein
Bei der Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen wird ein Führerschein der Klasse C1 benötigt. Dementsprechend darf das Reisemobil nicht mehr von jedem geführt werden. Ausgenommen sind Fahrer, die ihren Führerschein vor 1999 erhalten und die Klasse 3 erworben haben.
Tempolimit
In Deutschland ist das Tempolimit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen auf 100 km/h beschränkt. Auf Landstraßen dürfen 80km/h nicht überschritten werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.
Überholverbot
Auch für Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t gilt das LKW-Überholverbot laut Verkehrszeichen 277 (links) und darüber hinaus das LKW-Durchfahrtsverbot laut Verkehrszeichen 253 (rechts).
HU / TÜV
In den ersten sechs Jahren nach der Erstzulassung muss das Fahrzeug alle zwei Jahre bei einer Prüfstelle für die Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Ab dem siebten Jahr verkürzt sich diese Frist auf ein Jahr.
Maut-Gebühren
Während Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGG in Deutschland nicht mautpflichtig sind, muss man in einigen Nachbarländern vorsichtig sein. Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird beispielsweise eine sogenannte GO-Box benötigt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Beispiel-Auflastung
Fiat Ducato, Serienchassis, ab Baujahr 2006
(auch passend für Citroën Jumper, Peugeot Boxer)
Bei den aufgeführten Auflastungen handelt es sich lediglich um Beispiele. Die serienmäßigen Achslasten sowie das Gesamtgewicht können in Einzelfällen von den aufgeführten Gewichten abweichen. Für jede Auflastung wird ein Auflastgutachten benötigt, welches bei uns bestellt werden kann. Dem Gutachten ist ein neues Typenschild beigelegt, welches am Fahrzeug angebracht werden muss. Für weitere Auflastungsvarianten und Fahrzeugtypen können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.
Q&A zum Thema Auflastung.
Häufig gestellte Fragen