Maximale Zuladung.

Und was Sie sonst noch über das Gewicht
Ihres Reisemobils wissen sollten.

Fahrzeughersteller und Kunden schielen auf die 3,5-Tonnen-Grenze, denn diese Gewichtsklasse bietet diverse finanzielle Vorteile. Etwa bei Mautstrecken oder auch auf Fähren. Außerdem gelten für diese Fahrzeuge die Pkw-Verkehrsregeln und eben auch die entsprechenden Führerscheine. Allerdings sollten Sie das Gewicht Ihres Fahrzeugs nicht unterschätzen, sondern ganz genau im Auge behalten. Gerade bei Reisemobilen kann es schnell passieren, dass die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts überschritten wird. Wer mit einem überladenen Fahrzeug unterwegs ist und in eine Polizeikontrolle gerät, den trifft die Härte des Gesetzes mit ziemlicher Wucht. Dabei können nicht alleine die Geldbußen teuer werden. Das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts wird von Versicherungen als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um ein Industrie- oder Freizeitfahrzeug handelt. Am besten, Sie lassen es gar nicht so weit kommen. Mit einer Auflastung, also einer Erhöhung des maximal zulässigen Gesamtgewichts, können Sie sich im Straßenverkehr wieder sicher fühlen.

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Eine Auflastung kann – je nach Fahrzeugmodell – durch die Montage einer verstärkten oder zusätzlichen Federung in Verbindung mit einer tragfähigen Rad-Reifen-Kombination durchgeführt werden. Sollten Sie für Ihr Wohnmobil eine Nutzlasterhöhung in Erwägung ziehen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung garantieren wir Ihnen eine fachmännische Beratung und eine optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.

So erhöhen Sie das zulässige
Gesamtgewicht Ihres Reisemobils.

Unsere Nutzlasterhöhungen sind für viele verschiedene Fahrzeug- und Aufbautypen erhältlich. Um die Umsetzbarkeit prüfen zu können, benötigen wir einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug, vorzugsweise eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins sowie das Typenschild Ihres Basisfahrzeugs. Die meisten Nutzlasterhöhungen setzen eine Optimierung der Serienfederung an Vorder- und/oder Hinterachse sowie gegebenenfalls weitere bauliche Maßnahmen voraus. Je nach Fahrzeugtyp und eingesetzter Federverstärkung können unterschiedliche Achs- und Gesamtlasten realisiert werden. Sollten Sie in Ihrem Fahrzeug bereits die für eine Auflastung notwendigen Komponenten verbaut haben, so lassen sich die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht je nach technischer Umsetzbarkeit auch nachträglich erhöhen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Tragfähigkeit Ihrer Rad-Reifen-Kombination. Je nach Last muss diese gegebenenfalls angepasst werden.

Die Auflastung über 3,5 Tonnen.
Was ist zu beachten?

Führerschein

Bei der Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen wird ein Führerschein der Klasse C1 benötigt. Dementsprechend darf das Reisemobil nicht mehr von jedem geführt werden. Ausgenommen sind Fahrer, die ihren Führerschein vor 1999 erhalten und die Klasse 3 erworben haben.

Tempolimit

In Deutschland ist das Tempolimit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen auf 100 km/h beschränkt. Auf Landstraßen dürfen 80km/h nicht überschritten werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.

Überholverbot

Auch für Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t gilt das LKW-Überholverbot laut Verkehrszeichen 277 (links) und darüber hinaus das LKW-Durchfahrtsverbot laut Verkehrszeichen 253 (rechts).
 

HU / TÜV

In den ersten sechs Jahren nach der Erstzulassung muss das Fahrzeug alle zwei Jahre bei einer Prüfstelle für die Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Ab dem siebten Jahr verkürzt sich diese Frist auf ein Jahr.

Maut-Gebühren

Während Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGG in Deutschland nicht mautpflichtig sind, muss man in einigen Nachbarländern vorsichtig sein. Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird beispielsweise eine sogenannte GO-Box benötigt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beispiel-Auflastung

Fiat Ducato, Serienchassis, ab Baujahr 2006
(auch passend für Citroën Jumper, Peugeot Boxer)

Bei den aufgeführten Auflastungen handelt es sich lediglich um Beispiele. Die serienmäßigen Achslasten sowie das Gesamtgewicht können in Einzelfällen von den aufgeführten Gewichten abweichen. Für jede Auflastung wird ein Auflastgutachten benötigt, welches bei uns bestellt werden kann. Dem Gutachten ist ein neues Typenschild beigelegt, welches am Fahrzeug angebracht werden muss. Für weitere Auflastungsvarianten und Fahrzeugtypen können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

VA = serienmäßige Vorderachslast  |  HA = serienmäßige Hinterachslast  |  zGG = serienmäßiges zulässiges Gesamtgewicht
Heavy-Fahrgestelle können je nach Baujahr auch als Maxi-Fahrgestell bezeichnet werden

Q&A zum Thema Auflastung.
Häufig gestellte Fragen

Unsere Nutzlasterhöhungen sind für viele verschiedene Fahrzeug-und Aufbautypen erhältlich.Um die Umsetzbarkeit prüfen zu können, benötigen wir einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug. Vorzugsweise eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins,sowie das Typenschild Ihres Basisfahrzeugs.

Eine Auflastung muss immer von einer Prüfstelle wie dem TÜV oder der Dekra abgenommen und anschließend von der zuständigen Zulassungsbehörde im Kfz-Schein vermerkt werden.

Die Auflastung erfolgt immer im Zusammenhang mit einer technischen Verstärkung des Fahrgestelles.

Je nach Auflastung kann es sein, dass sowohl die Vorderachse,als auch die Hinterachse verstärkt werden muss. In den meisten Fällen genügt jedoch bereits ein Umbau der Hinterachse. Hierzu wird gerne unsereZusatzluftfederung verwendet.

Nein. Für die Auflastung Ihres Fahrzeuges erstellen wir ein fahrzeugspezifisches Auflastungsgutachten, sowie ein neues Typenschild, welches am Fahrzeug anzubringen ist. Diesesmuss kostenpflichtig bestellt werden und ist nicht im Lieferumfang der Fahrwerkskomponenten inklusive.

Schlechter Fahrkomfort durch mehr Zuladung? Ganz im Gegenteil! Durch unsere hochwertigen Fahrwerkskomponenten, welche Grundlage für die Auflastung sind, lässt sich Ihr Fahrzeug deutlich angenehmer fahren als zuvor. Ob Schraubenfeder, Zusatzluftfederung oder Vollluftfederung. Dank der für die Fahrzeuge speziell entwickelten Teile liegt Ihr Fahrzeug komfortabel auf der Straße.

In der Regel wird eine verstärkte Rad-Reifenkombination dann benötigt, wenn eine Erhöhung der Achslasten vorgenommen werden solloder muss. Gerne prüfen wir die Auflastung und Notwendigkeit einer verstärkten Rad-Reifenkombination speziell für Ihr Fahrzeug.

Sollten Sie in Ihrem Fahrzeug bereits die für eine Auflastung notwendigen Komponenten verbaut haben, so lassen sich die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht je nach technischer Umsetzbarkeit auch nachträglich erhöhen.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Summe der Achslasten das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges ergeben. In vielen Fällen ist die Summe der Achslasten höher als das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

Die Anhängelast lässt sich nicht erhöhen. Die Summe aus zulässigem Gesamtgewicht und der zulässigen Anhängelast ergibt das sogenannte Zuggesamtgewicht. Dieses ist ein bleibender Wert und kann nicht verändert werden. Erhöht man also das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges, so nimmt die zulässige Anhängelast im gleichen Zuge ab.

Unsere Gutachten gelten zunächst nur in Deutschland. Für die Umsetzung einer Auflastung in anderen Ländern muss die Abnahme vorab mit einer Prüfstelle vor Ort abgeklärt werden. In einigen Ländern wie der Schweiz lässt sich die Auflastung nicht realisieren.

2022-09-02T10:56:44+01:00
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