Wer sich mit Fahrwerksoptimierungen, Fahrwerkskomponenten oder Auflastungen beschäftigt, stößt früher oder später auf Begriffe wie ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme oder Teiletypgenehmigung (TTG). Seit dem 20. Juni 2025 gelten in Deutschland neue Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugteilen. Für Fahrzeughalter ist diese Umstellung auf den ersten Blick kaum sichtbar. Für Hersteller und Anbieter technischer Fahrzeuglösungen hat sich jedoch vieles verändert. Da uns hierzu immer wieder Fragen erreichen, möchten wir die Hintergründe kurz erläutern.
Warum benötigen Fahrzeugteile überhaupt eine Genehmigung?
Technische Änderungen an einem Fahrzeug dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Deshalb müssen viele Fahrzeugteile vor ihrer Verwendung geprüft und genehmigt werden. Dies gilt beispielsweise für Fahrwerkskomponenten, Luftfedersysteme, Felgen oder Auflastungen. Die jeweiligen Genehmigungsunterlagen stellen sicher, dass ein Produkt für bestimmte Fahrzeugtypen geprüft wurde und unter definierten Bedingungen eingesetzt werden darf.
ABE, Teilegutachten und Einzelabnahme – was ist der Unterschied?
Über viele Jahre gab es verschiedene Wege, Fahrzeugteile legal im Straßenverkehr einzusetzen. Welches Verfahren erforderlich war, hing unter anderem von der Art des Bauteils, dem jeweiligen Fahrzeugtyp und dem Umfang der technischen Änderung ab. Zu den wichtigsten Genehmigungs- und Abnahmeformen zählten die ABE, das Teilegutachten und die Einzelabnahme.
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis): Eine ABE wird vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt und gilt für genau definierte Anwendungen. Je nach Produkt kann dadurch auf weitere Eintragungen oder Prüfungen verzichtet werden. Die ABE ist grundsätzlich im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung einschließlich möglicher Beschränkungen und Auflagen vollständig in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist.
Teilegutachten: Das Teilegutachten war lange Zeit der klassische Weg für zahlreiche Fahrzeugumrüstungen. Dabei wurde ein Bauteil von einem Technischen Dienst geprüft und anschließend ein entsprechendes Gutachten erstellt. Auf dieser Grundlage konnten die erforderlichen Abnahmen und Eintragungen durchgeführt werden. Auch die Fahrwerksprodukte von Goldschmitt verfügen über entsprechende Genehmigungsunterlagen, die den jeweiligen gesetzlichen und straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen Rechnung tragen.
Einzelabnahme: Bei individuellen Fahrzeugumbauten, speziellen Fahrzeugkonfigurationen oder wenn weder eine ABE noch entsprechende Gutachten vorliegen, kann eine Einzelabnahme erforderlich sein. Hierbei beurteilt ein Sachverständiger das konkrete Fahrzeug einschließlich der vorgenommenen Änderungen und prüft, ob die geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllt sind. Bei Goldschmitt kommt dieses Verfahren jedoch nur in seltenen Sonderfällen zum Einsatz.
Was hat sich seit dem 20. Juni 2025 geändert?
Seit dem 20. Juni 2025 werden neue Teilegutachten nicht mehr ausgestellt. An ihre Stelle tritt die sogenannte Teiletypgenehmigung (TTG). Die technische Prüfung erfolgt weiterhin durch einen Technischen Dienst. Die dabei erstellten Prüfberichte dienen als Nachweis der technischen Eignung und bilden die Grundlage für das anschließende Genehmigungsverfahren. Die eigentliche Genehmigung wird jedoch nun durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Dadurch sind zusätzliche Verfahrensschritte, Prüfungen und Dokumentationsanforderungen hinzugekommen.
Warum betrifft das auch bestehende Produkte?
Obwohl viele Produkte bereits seit Jahren erfolgreich am Markt sind, entsteht durch das neue Genehmigungsverfahren ein erheblicher zusätzlicher Aufwand. Denn nicht nur neue Produkte und Nutzlasterhöhungen müssen nach dem neuen Verfahren genehmigt werden. Auch zahlreiche bestehende Gutachten sind schrittweise in die neue Genehmigungswelt zu überführen. Besonders bei Auflastungen spielt dies eine wichtige Rolle. Eine Auflastung basiert auf dem Zusammenspiel verschiedener Fahrwerkskomponenten. Deshalb muss nicht nur das eigentliche Auflastungsgutachten in eine Teiletypgenehmigung überführt werden. Auch die Gutachten der dabei verwendeten Fahrwerkskomponenten müssen zuvor an die neuen Genehmigungsanforderungen angepasst werden. Erst auf dieser Grundlage kann anschließend die Auflastung selbst genehmigt werden. Dadurch entsteht ein erheblicher zusätzlicher Aufwand bei der technischen Prüfung, der Dokumentation und der behördlichen Abstimmung.
Warum dauern manche Auflastungen heute länger?
Die technische Entwicklung eines Produkts ist häufig nur ein Teil des Weges bis zur Markteinführung. Heute müssen deutlich mehr Genehmigungsschritte durchlaufen werden als noch vor wenigen Jahren. Parallel dazu werden bestehende Produkte und Gutachten an die neuen Anforderungen angepasst. Dieser Prozess bindet erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen, ist jedoch notwendig, um langfristig rechtssichere Lösungen anbieten zu können. Deshalb kann es aktuell in einzelnen Bereichen zu längeren Bearbeitungs- und Freigabezeiten kommen, obwohl die technische Machbarkeit bereits nachgewiesen wurde.
Was bedeutet das für Goldschmitt?
Wir arbeiten derzeit intensiv daran, neue Produkte nach den aktuellen Genehmigungsanforderungen zu entwickeln und zugleich mehrere Hundert bestehende Produkt- und Auflastungsgutachten in das neue Genehmigungsverfahren zu überführen. Dabei stehen wir in engem Austausch mit den zuständigen Technischen Diensten und Behörden. Auch unter den neuen Rahmenbedingungen verfolgen wir weiterhin das Ziel, technisch ausgereifte, sichere und rechtssichere Lösungen für Reisemobile, Transporter und Nutzfahrzeuge anzubieten.


